Baden-Württemberg: Tarifvertrag zur Kurzarbeit

Der Industrieverband Technische Gebäudeausrüstung Baden-Württemberg e.V. (ITGA BW) und die IG Metall – Bezirk Baden-Württemberg haben sich am 20. März 2020 auf einen „Tarifvertrag über eine Abkürzung der Ankündigungsfrist bei Kurzarbeit“ geeinigt. Mit dem raschen Abschluss haben beide Tarifvertragsparteien demonstriert, dass sie den wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie partnerschaftlich begegnen wollen.

Der Tarifvertrag dient dazu, die wirtschaftlichen Herausforderungen der Covid-19-Pandemie für die baden-württembergischen TGA-Unternehmen abzumildern und damit die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern. 

Der erleichterte Zugang der TGA-Unternehmen zu Kurzarbeit ist mit diesem Tarifvertrag bis zum 30. September 2020 möglich.

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