Kommentar
Die Rolle des Datenschutzes in der Wettbewerbspolitik
Im Geschäftsleben nimmt der Datenschutz bereits eine starke Position ein, die zunimmt. Dabei treten Fragen auf: Ob und inwieweit soll der Datenschutz auf die Wettbewerbssituationen weiter Einfluss nehmen? Wo ist die Grenze zwischen einem notwendigen Datenschutz und der damit aber auch verbundenen Beschränkung der Geschäfts- und Wettbewerbsfähigkeit?
Im Rahmen der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat sich eine Debatte um die Wettbewerbssituation in digitalen Märkten entfacht. Unterschiedlich wird dabei diskutiert, inwieweit der Datenschutz eine Rolle spielt und spielen soll, insbesondere auch bei Fusionskontrollen.
Missbrauch von Marktmacht soll vermieden werden
Das GWB ist eines der wichtigsten Instrumente der Wettbewerbshüter. Es soll offene Märkte und einen transparenten und funktionierenden Wettbewerb sicherstellen. Unstrittig dürfte sein, dass erhebliche Datenkonzentrationen zu einer gewissen Marktmacht führen. Fraglich ist, wie weit die Kontrollmöglichkeiten in diesem Zusammenhang gehen sollen.
Diese Themen sind in der jüngeren Vergangenheit in die Öffentlichkeit geraten. Exemplarisch kann auf den Fall „Facebook/WhatsApp“ verwiesen werden. Bei dieser Fusion wurde seitens der Europäischen Kommission argumentiert, dass sich die Position von Facebook durch den Kauf von WhatsApp im Wettbewerb der sozialen Netze stärken könne, jedoch im Hinblick auf die weitergehende Datenkonzentration keine Bedenken gegen eine Fusion existieren.
Kriterien für Marktmacht passen nicht zur Datenkonzentration
Ein wesentlicher Diskussionsansatz ist eine entstehende Marktmacht und damit eine Missbrauchsmöglichkeit. In den Wettbewerbsprüfungen wird die Marktmacht festgestellt, um in einem zweiten Schritt Tatbestände eines etwaigen Missbrauchs zu eruieren. Die gängigen Kriterien sind bezogen auf die Datenkonzentration jedoch wenig passend. Die klassischen Fälle der Behinderung von Wettbewerbern oder das Verschließen von Märkten lassen sich auch nicht ohne weiteres auf die Datenkonzentration übertragen. Auf der anderen Seite sind jedoch Argumentationen denkbar, die auch starke Beeinträchtigungen und Begrenzungen durch Datenkonzentrationen erkennen lassen. Gerade in dem Bereich, in dem Anbieter sich über Werbung definieren und finanzieren, sind Datenkonzentrationen und der Datenschutz von herausragender Bedeutung. Sie können auch stark wettbewerbsbeeinträchtigenden Charakter haben.
Wettbewerbsgesetze prüfen und anpassen
Datenkonzentrationen und Datenschutz sind im Bereich der digitalen Märkte von erheblicher Bedeutung. Eine Fortführung der herkömmlichen Wettbewerbspolitik und der damit einhergehenden Prüfungen wird diesem Umstand nicht in ausreichendem Maße gerecht. Grundlegend notwendig ist es, die Wettbewerbsgesetze weitergehend zu prüfen und anzupassen – auch unter Einbeziehung des Datenschutzes. Dies sollte jedoch nicht dazu führen, dass neben der Prüfung von Datenkonzentrationen und den wettbewerbsrechtlichen Regelungen die Datenschutzrechte über das notwendige Maß hinaus ausgeweitet werden und so weitere Hürden für Unternehmen im Rahmen ihres geschäftlichen Betriebes aufgebaut werden. Die Politik muss besonderes Fingerspitzengefühl beweisen, um die mit den voranschreitenden digitalen Märkten bestehenden Geschäftschancen nicht zu konterkarieren.