Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Zielsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist die Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen zu fördern und zu unterstützen. Es geht nicht mehr nur darum, Ausgesonderte zu integrieren, sondern allen Menschen von vornherein die Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten auf allen Ebenen und in vollem Umfang zu ermöglichen. Damit wird die bisherige Fixierung auf Betreuung Behinderter in Sondereinrichtungen abgelöst.

Die Zielsetzung der Behinder­ten­rechtskonvention ist grund­sätz­lich zu begrüßen. Ein nor­ma­les Miteinander sollte am Arbeits­platz eingeübt werden. Der Bewusstseinswandel muss vorangebracht werden, dass „behindert“ nicht automatisch „leistungsgemindert“ bedeutet. Hierzu sollten behinderte Menschen nicht regelmäßig und von Anfang an in Sondereinrichtungen betreut werden, sondern – soweit dies Art und Grad der Behinderung zulassen – vom Kindergarten über die Schule bis zum Arbeitsplatz mehr als bisher Seite an Seite mit nicht behinderten Menschen leben. Wenn irgend möglich und von Anfang an sollten der Behinderte und seine Unterstützer konsequent eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt anstreben, am besten durch eine Ausbildung direkt im Betrieb.

Kontraproduktiv wäre jedoch, wenn dieses Ziel mit einer weiteren Bürokratisierung und Überregulierung des Schwerbehindertenrechts verbunden wäre. Die arbeitsrechtlichen Sonderregelungen für Schwerbehinderte sollten vielmehr auf den Prüfstand. Der bürokratische Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte mit Klagewegen sogar vor zwei verschiedenen Gerichten sollte ebenso auf Sinnhaftigkeit geprüft werden wie die vom Unternehmer zu zahlende „Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“. Auch der fünftägige Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen, der nicht nur über den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen hinaus gewährt wird, ist fragwürdig. Die Vorstellung, Arbeitgeber per Gesetz oder mit bürokratischen Vorgaben und Quoten dazu zu zwingen, Mehrbeschäftigung für schwerbehinderte Menschen zu ermöglichen, ist im Ansatz verfehlt. Gegen den Markt lassen sich keine Arbeitsplätze schaffen.

Behinderte Menschen sind ein wichtiger Faktor für die Wirtschaft. Der zielführende Ansatz ist es deshalb, den Arbeitgeber bei der Beschäftigung behinderter Menschen zu unterstützen – angefangen von einer passgenauen Arbeitsvermittlung bis hin zur arbeitsbegleitenden Beratung. Inklusion ist richtig und wichtig, sollte aber nicht zum Dogma um jeden Preis gemacht werden. Denn wo behinderte Menschen die Förderung im geschützten Raum brauchen, müssen sie auch die Möglichkeit erhalten, dass diese dort erbracht wird.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 12/2011

Bürokratiekosten in Deutschland – ein Dauerthema!

Bürokratie ist ein Begriff, mit dem an sich jeder etwas anfangen kann. Jeder Bundesbürger ist in irgendeiner Form davon betroffen. Allerdings gibt es hinsichtlich der Betroffenheit unterschiedliche...

mehr
Ausgabe 10/2010

Das Hotel Flussbett in Gütersloh

Integratives Hotel mit hohem Sanitärkomfort

Das Hotel Flussbett gehört zum Verbund der 20 deutschen Embrace-Hotels. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss professionell geführter Hotels, der sich für die Erschließung von neuen...

mehr
Ausgabe 03/2015

„Online Test Arbeitgeber Marketing“

Partnersuche in Sachen Personal

Die Stellenannonce auf der eigenen Homepage nur als pdf-Datei hinterlegt, deren URL-Bezeichnungstitel eine kryptische Folge aus dutzenden Ziffern statt aus den relevanten Such­begriffen ist, der...

mehr