Verwendung von Rohren mit erhöhter Korrosionsanfälligkeit
Für raumlufttechnische Anlagen in einem medizinischen Bewegungsbad waren Rohrleitungen verlegt worden, wie sie vereinbart worden waren. Jedoch wiesen diese Rohrleitungen eine erhöhte Korrosionsanfälligkeit auf; sie waren zur Verwendung in Schwimmbädern ungeeignet. Deshalb machte der Auftraggeber einen Anspruch auf Mängelbeseitigung geltend.
Insoweit war davon auszugehen, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, das Werk so herzustellen, dass es die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den im Vertrag vorausgesetzten Gebrauch...