BVF Richtlinie 15.13 Abrechnung von Kühl- und Heizdeckensystemen erschienen
26.01.2023
Die Richtlinie 15.13 Abrechnung von Kühl- und Heizdeckensystemen fasst anschaulich alles Wissens- und Beachtenswerte zusammen.
Bild: BVF
Kühl- und Heizdeckensysteme haben sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten einen bedeutenden Marktanteil erarbeitet. Allerdings gibt es für die Abrechnung dieser Systeme bisher keine spezielle Abrechnungs-norm. Daher werden die bestehenden ATV DIN Normen 18340 (Trockenbau-arbeiten), 18350 (Putz- und Stuck-arbeiten) sowie 18380 (Heizanlagen) herangezogen.
Mit der BVF Richtlinie 15.13 wurde nun ein praxisorientierter Leitfaden für die Abrechnung auf Basis dieser Normen erarbeitet. Mit dieser möchte der Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. (BVF) allen Planern, Verarbeitern und der Industrie eine Arbeitshilfe an die Hand geben. Der BVF geht dabei auf die einzelnen Normen ein und arbeitet heraus, welche Punkte für Kühl- und Heizdeckensysteme bedeutsam und wichtig sind. Ausführlich wird auch auf die Neben- und besonderen Leistungen eingegangen, da diese in Bezug auf die Abrechnung sehr wichtig sind. Anhand eines konkreten Beispiels wird die Überführung in die Praxis ermöglicht.
Als anschauliche Arbeitshilfe wurde zudem ein Musterausschreibungstext nach BVF-Richtlinie 15.13 erarbeitet und beigefügt, der für die regelgerechte Abrechnung von Kühl- und Heizdeckenprojekten genutzt werden kann. Bereits bei der Ausschreibung ist darauf zu achten (siehe hierzu auch die BVF-Richtlinie 15.2: Fachgerechte Planung und Auslegung), dass als Abrechnungsgrundlage für Kühl- und Heizdecken die jeweiligen ATV‘s der VOB Teil C Gültigkeit haben. In der Richtlinie 15.13 ist u. a. geregelt, wie die abzurechnenden Flächen ermittelt werden und welche Bereiche wie etwa Ausschnitte oder Randfriese zu übermessen sind.
Die Richtlinie 15.13 Abrechnung von Kühl- und Heizdeckensystemen kann auf der Website des BVF heruntergeladen werden.