Novellierung des EEG zum 1. Juli 2010
Auswirkungen auf die Solarstromförderung
Dass die Solarstromföderung sinken wird, damit war zu rechnen. Seit dem 9. Juli gibt es konkrete Zahlen, die rückwirkend zum 1. Juli 2010 in Kraft treten.
Für Dachanlagen wurde die Vergütung rückwirkend zum 1. Juli 2010 um 13 % gesenkt (bis 30 kW: 39,14 ct/kWh, bis 100 kW: 37,23 ct/kWh, bis 1MW: 35,23 ct/kWh, ab 1 MW: 29,37 ct/kWh). Bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen (Umnutzungsflächen) beträgt die Absenkung 8 % (für alle Anlagengrößen: 28,43 ct/kWh), bei sonstigen Flächen 12 %. Solarstrm aus Anlagen auf Ackerflächen werden bei Neubauten ab dem 30. Juni 2010 generell nicht mehr vergütet. Dagegen wurde der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen attraktiver gestaltet (bis 30 kW: 20,88 ct/kWh, bis 100 kW: 19,27 ct/kWh, bis 1MW: 17,59 ct/kWh).
Zum 1. Oktober 2010 wird die Einspeisevergütung um weitere 3 % gesenkt. Nicht von der weiteren Absenkung betroffen ist der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen. Die weitere Absenkung der Vergütung ab 2011 ist vom jährlichen Ausbau der Photovoltaikleistung in Deutschland abhängig und kann unter www.thema-energie.de , einem Service der dena eingesehen werden.