Gemeinsame Stellungnahme zur 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht
Bild: BTGA
Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP darauf verständigt, dass jede ab 2025 neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 % Erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine hat die Regierungskoalition im März 2022 vereinbart, dass „jetzt gesetzlich festgeschrieben wird, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll“.
Mitte Juli legten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen gemeinsamen Vorschlag für die Umsetzung dieser Vorgabe vor. Der BTGA hat dazu mit dem Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) und dem Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e.V. eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet. Diese wurde den Ministerien fristgerecht übermittelt und den zuständigen Bundestagsabgeordneten zur Kenntnis gegeben.
Sie finden die Stellungnahme unter: www.btga.de > Positionen > Standpunkte zu aktuellen Themen > BTGA-Positionen > Stellungnahme zur Konzeption zur Umsetzung der 65-Prozent-EE-Vorgabe für neue Heizungen (August 2022).