Das GEG sinnvoll ausgestalten
29.01.2025Zu Beginn eines Jahres veranstaltete Hosch Gebäudeautomation am 23. Januar 2025 zum neunten Mal das Hosch IQ.Wissensforum. Vor ausgebuchten Reihen mit Gästen aus der Bau- und Gebäudetechnikbranche eröffnete Geschäftsführer Holger Schaefe die Dialogplattform mit dem Titel „Das GEG und die Gebäudeautomation – Auswirkungen und Handlungsfelder“ in der Teltower Firmenzentrale. Die Referenten Heike Marcinek, Leiterin Innovation & Transformation bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH, und Prof. Dr. Michael Krödel, Spezialist für Gebäudeautomation an der Technischen Hochschule Rosenheim, teilten ihre Perspektiven auf die letzte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die mit § 17a erstmals Vorgaben für eine automatisierte Gebäudetechnik in Nichtwohngebäuden regelt.
Digitalisierung der Gebäude
V.l.: Frank Burkhardt (Geschäftsleiter Hosch Neue Systeme und Schaltanlagenbau), Prof. Dr. Michael Krödel (Technische Hochschule Rosenheim), Heike Marcinek (Deutsche Energie-Agentur) und Holger Schaefe (Geschäftsführer von Hosch).
Bild: Hosch Gebäudeautomation
Energieeffizienz in Gebäuden ist – genauso wie der Umstieg auf erneuerbare Energien – einer der größten Schlüssel hin zur Klimaneutralität, betont Heike Marcinek in ihrem Vortrag über den Status Quo des klimaneutralen Gebäudebestands in Deutschland. Sie ist überzeugt, dass energieeffiziente Maßnahmen wie Dämmung oder der Austausch von Fenstern für die Erreichung der Klimaziele bis 2045 nicht reichen werden. Vielmehr komme es auf die Digitalisierung von Gebäuden an, um höchste Effizienzausbeuten zu erreichen. „Gebäude werden als Energieerzeuger und -speicher mittelfristig integraler Bestandteil des Energiesystems. Wir werden sie bspw. mit Elektromobilität und Wärmepumpen koppeln und das Gesamtsystem intelligent und bedarfsorientiert digital steuern.“ Das unterstütze nicht nur das Stromnetz durch Ausgleich von Lastspitzen. Die Daten könnten auch bei verpflichtenden Reportings, in Abrechnungssystemen und im Immobilienmanagement wertvolle Dienste leisten und damit für Bauherren und Investoren weitere Anreize als nur die Erfüllung von Klimaschutzvorgaben liefern.
Eine aktuelle Bitkom-Studie prognostiziert: Mit der Digitalisierung und Betriebsoptimierung von Gebäudetechnik könnten bis 2030 rund 15 t CO2 und damit rund 30 % der deutschen Treibhausgas-Emissionen eingespart werden. Mittelfristig könnte der flächendeckende Einsatz von Energiemanagement-Systemen und Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden also vergleichbar einfach und wirtschaftlich vernünftig einen wesentlichen Unterschied machen, heißt es von Hosch.
GEG birgt Interpretationsspielraum
Passenderweise rückt auch das GEG mit Paragraf 17a die Gebäudeautomation in den Fokus. Doch nicht jedem erschließen sich der Inhalt sofort. Manches bleibt nach Angaben von Hosch auch bei genauem Lesen uneindeutig in der Aussage und bereitet der Baubranche Sorgen. „Man muss das GEG sinnvoll ausgestalten“, sagt Prof. Dr. Krödel, der das Publikum als Spezialist für Gebäudeautomation durch die Vorgaben und Auslegungen führte.
§ 17a mit seinen Regelungen zu einem verbesserten Automatisierungsgrad gilt zunächst nur für neu zu errichtende Gebäude – also Neubauten – mit einer Nennleistung der Heizungs- und Klimaanlage größer als 290 kW. Hier müssen alle Gewerke wie bspw. Heizung, Klima, Lüftung und Beleuchtung berücksichtigt werden. Für Bestandsgebäude mit einer Nennleistung von mehr als 290 kW ist hingegen nur der Einbau einer Energieüberwachungstechnik mit Datenaustausch über Schnittstellen verpflichtend. Nichtwohngebäude – ob nun neu oder alt –, die unter dieser Nennleistung bleiben, sind von einer zwingenden Automatisierung zunächst nicht betroffen. Doch das greife nur kurz, so Prof. Dr. Krödel: „Die Nennleistung wird von Novelle zu Novelle weiter heruntergeschraubt. 2030 sollen Gebäude mit Nennleistungen von nur 70 kW zu einem höheren Automatisierungsgrad verpflichtet werden.“ Es lohne sich allein deshalb, bei Neubau und Sanierung die Zukunft im Blick zu behalten.
Grundsätzlich richtet sich das GEG an der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen aus. Bringt die Automatisierung eines Gewerks weniger als 5 % Energieeinsparung, muss sie nicht umgesetzt werden. Gleiches gilt für eine fehlende Sinnhaftigkeit. In diesen Fällen helfe eine gründliche Dokumentation mit entsprechender Begründung, empfiehlt Prof. Dr. Krödel. Denn in einem ist er sich mit seiner Kollegin Heike Marcinek einig: Es wird zwar aufgrund knapper Personalressourcen für die Behörden schwierig, regelmäßig Baumaßnahmen auf Gesetzeskonformität zu überprüfen. Doch ausgeschlossen ist dies keineswegs. Deswegen rät er allen Branchenvertretern bei einer Entscheidung gegen die Umsetzung einzelner Maßnahmen: „Überleg dir immer vorher, was du hinterher sagst.“