Mit der neuen Heizkostenverordnung (HKVO), die seit Ende 2021 gilt und in deutsches Recht umzusetzen ist, wird nicht nur die monatliche Verbrauchsinformation an die Energieabnehmer sowie der Einbau fernauslesbarer Zähler verpflichtend. Auch eine interoperable Messtechnik und Datenspeicherung bzw. -weitergabe muss umgesetzt werden.
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