Brand auf der Baustelle – Haftung nach „Gefahrbereichen“?
Kommt es bei einem Bauprojekt zu einem Brand, stellt sich immer wieder die Frage, wer für diesen haften muss. In einer aktuellen Entscheidung haben sich die Gerichte mit der Frage befasst, ob von...
In der Praxis des Informationsaustauschs mit BIM-Daten hat sich gezeigt, dass Schwierigkeiten häufig dann auftreten, wenn der Informationsbedarf (sogenannte Exchange Requirements – ERs) nicht...
Die Richtlinien 2311 beschreiben die Mindestanforderungen an die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Einbruchmeldeanlagen (EMA) der Klassen A, B und C. Sie gelten in Verbindung...
Beim Abreißen oder Umbauen von Gebäuden und technischen Anlagen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, wenn Gebäudeteile plötzlich unkontrolliert einstürzen. Vor Beginn der Abbrucharbeiten muss...
Vergütung für erforderliche, aber nicht beauftragte Leistungen
Hat ein Bau-/Werkunternehmer auch Vergütungsansprüche für solche Leistungen, die zwar nicht beauftragt wurden, aber technisch erforderlich waren? Mit dieser Frage setzte sich das Oberlandesgericht Jena in einem aktuellen Urteil auseinander.
In dem Maße, wie Gebäude zukünftige Klimaziele verfehlen, nimmt der Beleihungswert ab. NEK bietet mit CRR (Carbon Risk Reinsurance) die erste Rückversicherung für den Klimawert von Gebäuden an.
Nach Fertigstellung eines Bauprojektes wird die Objektstruktur der Planung und Ausführung für das Betreiben und Bewirtschaften neu definiert – verbunden mit einem Transfer von Ausführungsdaten in Betriebsdaten – von Konstruktionen, Anlagen, Bauteilen.
Es muss sich etwas ändern in Deutschland. Das ist mit dem Ausgang der Bundestagswahl und den geänderten Mehrheitsverhältnissen in der Parteienlandschaft deutlich geworden.
Die VDI 3803 Blatt 4 Entwurf befasst sich mit der Filteranwendung für raumlufttechnische Anlagen, z.B. für Wohn- und Bürobereiche, öffentliche Bauten, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, Schulen,...
Der Architekt als Rückversicherer der Sonderfachleute?
Bauen wird immer komplizierter und erfordert zunehmend Spezialwissen. Der Architekt als Generalist verlässt sich in der Baupraxis oft auf die eingeschalteten Sonderfachleute. Dabei kann er für deren Fehler haften. Die folgenden Entscheidungen zeigen, dass der Pflichtenkreis des Architekten immer weitergezogen wird.