Für Bauunternehmer, die eine Sicherheit gem. § 650 f BGB verlangen, stellt sich häufig die Frage, wie lang die dafür zu setzende Frist bemessen sein muss. Bei einer zu kurzen Frist könnten zu früh eingeleitete weitergehende Schritte wie eine Kündigung aus wichtigem Grund unwirksam sein.
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