Abwasser, das Leichtflüssigkeiten, wie z.B. Öle oder Kraftstoffe enthält, darf nicht unbehandelt in die öffentliche Kanalisation gelangen. Daher benötigen viele Gewerbe- und Industriebetriebe, öffentliche Organisationen, Betreiber von Tankstellen und Waschstraßen aus Sicherheits- und Umweltgründen eine Leichtflüssigkeitsabscheideranlage. Weil es sich bei Leichtflüssigkeiten um wassergefährdende Stoffe handelt, hat der Betreiber einer Abscheideranlage dem sogenannten Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetz Folge zu leisten.
10.01.2020
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