Ein als Arbeitsstätte dienendes Bauvorhaben muss der Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Dies kann der Bauherr von seinem Architekten erwarten, wie das OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2020 – 21 U 57/17 und der BGH, Beschluss vom 15.09.2021 – VII ZR 178/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen) bestätigen.
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