Am 24. Januar 2022 gaben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekannt, dass für die KfW-Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein sofortiger Antrags- und Zusagestopp gilt.
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