Zu den Aufgaben von Ingenieuren gehört es oftmals, für die entsprechenden Gewerke das Abnahmeprotokoll vorzubereiten und die Abnahme zu begleiten. Ist der Ingenieur vom Auftraggeber beauftragt, wird er normalerweise die technische Seite durchführen und die eigentliche rechtsgeschäftliche Abnahmeerklärung dem Bauherrn überlassen. Trotzdem gibt es einige Stolpersteine, an denen Streitfälle entstehen.
mehr